Hausbau: für sichere Finanzierung Pauschalpreis mit Baufirma festlegen

© istockphoto.com/ Dušan Zidar

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Der Traum vom Leben in den eigenen vier Wänden und die Sicherheit, die das so genannte Betongold gegenüber anderen Kapitalanlageformen derzeit bietet, veranlasst zahlreiche Bundesbürger dazu, jetzt ernsthaft über den Bau eines Eigenheims nachzudenken. Die noch immer recht günstigen Zinsensätze im Bereich der Immobilienfinanzierung rücken den Erwerb eines Eigenheims zusätzlich in ein attraktives Licht. Um über die Finanzierungssumme einen besseren Überblick behalten zu können und gegen eventuelle Ausfälle der Baufirma abgesichert zu sein, sollten Häuslebauer mit dem beauftragten Bauunternehmen im Vorfeld einen feste Bausumme vereinbaren. In Finanzkriese gilt die Vereinbarung solcher Pauschalpreise allerdings als nicht unproblematisch.

Immer wieder berichten die Medien von Pleiten und Insolvenzen deutscher Baufirmen und den daraus resultierenden finanziellen Folgen für Bauherren, die beim betroffenen Unternehmen ihren Hausbau in Auftrag gegeben hatten und nach dem Konkurs auf den Baukosten und dem unfertigen Rohbau sitzen geblieben sind. Um vor finanziellen Verlusten geschützt zu sein, sollten zukünftige Eigenheimbesitzer deswegen schon bei Vertragsabschluss mit ihrer Baufirma eine fixe Summe vereinbaren, die alle zu erwartenden Baukosten beinhaltet. Durch die Vereinbarung eines Pauschalpreises im Vertrag können Verbraucher die Kosten des Bauvorhabens am besten unter Kontrolle halten, empfiehlt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht). Gerade mit zunehmender Popularität von Betongold neigen Verbraucher zum überstürzten Abschluss einer Immobilienfinanzierung, ohne sich dabei ausreichend gegen mögliche finanzielle Verluste abzusichern, heißt es in einer Pressemitteilung der ARGE Bau.

Pauschalpreis schütz vor nachträglicher Kostensteigerung

Die vertragliche Festlegung eines Pauschalpreises bietet den Vorteil, dass die Kosten für die Errichtung des Eigenheims schon vor Baubeginn feststehen und sich nachträglich auch nicht mehr erhöhen können. Sollten sich in einem solchen Fall während der Bauphase Preissteigerungen bei Material oder Lohnkosten ergeben, hat das Bauunternehmen diese zu tragen. Zudem müssen bei Pauschalpreisvereinbarung die einzelnen Kostenpunkte des Bauprojekts weder im Vorfeld aufgeschlüsselt noch im Nachhinein abgerechnet werden. Um einen Pauschalpreis in sinnvoller Höhe zu vereinbaren, sollten Verbraucher im Vorfeld einen Finanzexperten zur Beratung konsultieren. Clevere Häuslebauer holen vor der Auftragsvergabe gleich mehrere Angebote für Pauschalpreise ein, um durch den Vergleich verschiedener Baufirmen ihre Kosten zu reduzieren.

Den Pauschalpreis dürfe man allerdings nicht mit so genannten Einheitspreisen gleichsetzen, warnt die ARGE Baurecht. Vor der Festlegung solcher Einheitspreise für beispielsweise bestimmte Baumaterialien wird ausdrücklich abgeraten. Denn bei unvorhergesehenen Änderungen in der Baumasse verteuert sich in solchen Fällen trotz festgesetztem Einheitspreis pro Quadratmeter Mauer die gesamte Bausumme.


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