Insolvenz – was tun wenn die Baufirma Pleite geht?
Die Baubranche ist einem stetigen Wandel unterlegen – Insolvenzen von Baufirmen sind in Deutschland beinahe schon an der Tagesordnung. Ganz besonders waren kleine Familienbetriebe von der vergangen Wirtschaftskrise betroffen. Von einem Tag auf den anderen gingen vor allem die kleineren Bauunternehmer Pleite. Aber nicht nur die jeweiligen Firmen trifft ihre Insolvenz hart. Auch den Bauherren, die die insolvente Firma beauftragt hatten, drohen mitunter herbe finanzielle Verluste, wenn das ausführende Bauunternehmen das Eigenheim nicht termingerecht oder aufgrund der Liquiditätsprobleme überhaupt nicht mehr fertig stellen kann. Wer schon vor Baubeginn bei der Planung des Hausbaus einiges beachtet, kann jedoch für den Ernstfall vorsorgen und sich weitestgehend vor finanziellen Verlusten im Falle einer Insolvenz der beauftragen Baufirma schützen.
Ein Eigenheim ist eine ohnehin teurere Anschaffung, deren Finanzierung sich meist über mehrere Jahre erstreckt. Bei einer derartig großen Kapitalanlage ist deshalb grundlegend eine gesunde Portion Mistrauen angebracht. Erkundigen sie sich aus diesem Grund schon im Vorfeld, um die Baufirma finanziell gut gestellt ist oder kurz vor der Pleite geht. Eine Auskunft von der Schufa bringt Klarheit und kostet normale Verbraucher etwa 50 Euro. Mitglieder im Bauherren-Schutzbund können sich für den gleichen Preis ganz ausführlich über die wirtschaftliche Situation der Baufirma informieren.
Keine Vorauszahlungen an die Baufirma
Der Konkurs einer Baufirma zieht meist auch negative Konsequenzen für dessen Auftraggeber nach sich. Besonders ärgerlich ist die Firmenpleite für Bauherren, die bereits Vorauszahlungen getätigt haben für Leistungen am Bau, die noch nicht erbracht worden sind und aufgrund der Insolvenz auch nicht mehr erbrachten werden können. So wird der Geldmangel der Baufirma im schlimmsten Fall auch finanziellen Ruin für den Häuslebauer. Persönliche negative Folgen durch den Ruin der Baufirma können Bauherren aber weitestgehend vermeiden. Die wichtigsten Vorkehrungen hierfür sollten bereits vor Vertragsabschluss mit der Baufirma getätigt werden. Lassen Sie sich auf keinen Fall darauf ein, ein Viertel oder gar die Hälfte der Bausumme schon im Voraus an die Baufirma zu zahlen. Denn falls es während der Bauzeit dann zur Firmeninsolvenz kommt, sind die bereits geleisteten Zahlungen höchstwahrscheinlich verloren.
Forderungssicherungsgesetz schafft Bauherren Rücklage bei Firmenpleite
Seit 2009 existiert in Deutschland das so genannte Forderungssicherungsgesetz, das Bauherren eine gewisse Sicherheit bei drohender Pleite des Bauunternehmens schützen soll. Dieses Gesetz gewährt Bauherren bei erstmaliger Abschlagszahlung an die Baufirma eine Sicherheit von fünf Prozent der gesamten Bausumme. Dadurch haben Verbraucher, die ein Haus bauen oder renovieren, erhalten so im Ernstfall zumindest eine gewisse finanzielle Rücklage. Schließlich entstehen aufgrund der Insolvenz meist Mehrkosten von mindestens 15 Prozent, wenn nach der Pleite ein neues Bauunternehmen beauftragt werden muss.
Eine alternative zum Forderungssicherungsgesetz ist eine Gewährleitungsbürgschaft einer Bank, die Sie vom Bauunternehmer verlangen können. Dadurch verteuert sich der Bau zwar um ein bis zwei Prozent, dafür sind die sicher vor Finanzausfällen geschützt.
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