Ist die Maklerprovision bald Geschichte?

© fotolia.de/ Jürgen Fälchle

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Auf dem deutschen Immobilienmarkt bahnt sich eine grundlegende Veränderung an, die Makler, Vermieter und Mieter betrifft. Die Hamburger SPD und die grüne Opposition GAL wollen die Richtlinien zur Zahlung von Maklercourtage zu Gunsten der Mieter neu strukturieren, eine entsprechende Bundesratsinitiative ist bereits in Vorbereitung. Ginge es nach der roten Hamburger Regierung, solle die Courtage, die bei der erfolgreichen Vermittlung einer Wohnung gezahlt werden muss, künftig zur Hälfte vom Vermieter übernommen werden. Die GAL geht in ihrer Forderung sogar noch ein Stück weiter: künftig müsse Derjenige die Gebühr für den Immobilienmakler tragen, der ihn beauftragt hat.

Hohe Mieten, allgemeine Wohnungsknappheit – der Hamburger Immobilienmarkt gilt als hart umkämpftes Pflaster. Wer sich in der Hansestadt auf Wohnungssuche begibt,  kann seine Erfolgschancen durch die Beauftragung eines Maklers deutlich erhöhen. Allerdings kostet die Wohnungssuche mit Makler ihren entsprechenden Preis, jedenfalls im Moment noch. Nach Ansicht der alleinregierenden SPD sei die Maklercourtage nicht für alle Mieter in der Hansestadt tragbar. Aus diesem Grund will die Hamburger Landesregierung im Bundesrat eine Initiative in die Wege leiten, die eine 50/50-Aufteilung der Maklerprovision vorsieht: demnach sollen Vermieter und Mieter künftig jeweils die Hälfte der Courtage für den Wohnungsmakler zahlen. Die Oppositionsfraktion GAL fordert gar, dass stets der Auftraggeber des Maklers für dessen Honorar aufkommen müsse.

Gemischte Reaktionen

Die Reaktionen auf die von der Hamburger Landesregierung angeregte Neuregelung der Maklercourtage fallen im Bundesrat gemischt aus. Laut Andy Grote, dem Experten der SPD-Fraktion für Stadtentwicklung, könne die 50/50-Regelung einen positiven Effekt für die Mieter, jedoch einen negativen Effekt für die Makler haben. So sei wahrscheinlich, dass dadurch viele Vermieter von Vornherein auf einen Makler verzichten würden. Verbraucherschützer befürchten hingegen, dass Vermieter aufgrund der Neuregelung die Maklergebühren auf indirektem Wege über die Mietpreise doch wieder auf die Mieter umlegen würde – steigende Mieten seien durch die Neuregelung nicht auszudenken.

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