Sommer vom Balkon: Was ist erlaubt?

Auf dem Balkon grillen, Sex haben oder den Balkon gar urwaldartig bepflanzen? Das Internetportal BILD.DE erklärt, was Mieter alles dürfen und was auf keinen Fall erlaubt ist. Zwar haben nicht alle Mieter in Deutschland einen Balkon, aber es gilt trotzdem, gerade jetzt, im Sommer, genau hinzuschreiben. Denn die Regeln gelten schließlich auch für Gäste auf dem Balkon.Gäste dürfen nämlich prinzipiell auf dem Balkon empfangen werden sollten sich jedoch ab 22 Uhr leise verhalten und besonders beim gemeinsamen Liebesspiel auf dem Balkon prinzipiell leise sein und sich vorsichtshalber hinter der Balustrade verstecken. Nackt sein auf dem Balkon ist zwar laut Amtsgericht Merzig keine Störung des Hausfriedens, sollte jedoch möglichst nicht von der Strasse aus erkennbar sein, Die Ausnahme bilden hier einige Balkone im Schwarzwald. Um diesen Sichtschutz zu realisieren darf der Mieter leider auch nicht ohne weiteres eine Markise anbringen, deren Montage bedarf allerdings der Genehmigung der Eigentümer. Immerhin, der „Zigarette danach“ steht absolut nichts im Wege, denn Rauchen ist eine absolut legitime Nutzung des Balkons. Ganz anders sieht es mit dem Rauch aus, der vom Grillen verursacht wird. Von daher sollte man davon absehen, auf dem Balkon zu grillen oder sich in jedem Fall durch eine Rücksprache mit den Nachbarn oder dem Vermieter absichern.

Wem der Sinn nach Unterhaltung steht, der kann problemlos eine Satellitenschüssel installieren, allzu laut sollte dann das angeschlossene Fernsehgerät jedoch nicht geschaltet werden, sonst droht wieder Ruhestörung. Wem das alles zu kompliziert ist der kann den Balkon auch einfach zum Wäsche trocknen und Pflanzen züchten nutzen, so lange diese nicht allzu weit über die Brüstung ragen.

Nach einem aufregenden Sommer, sollte man jedoch nicht vergessen, Balkon und Garten winterfest zu machen. Aber das ist eine andere spannende Story.

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