Vor der Bundestagswahl: Erwartungen der Immobilienwirtschaft

Deutschland steht kurz vor der richtungweisenden Bundestagswahl. Mit Blick auf die nächste Legislaturperiode haben führende Köpfe der Immobilienwirtschaft ihre Erwartungen an die Politik formuliert und eine Bilanz zu den vier Regierungsjahren der großen Koalition gezogen. Insgesamt fällt das Fazit der Branche jedoch ernüchternd aus. Viele Pläne konnten nicht oder nur teilweise umgesetzt werden, die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise wurde zur zusätzlichen Bremse. Die Krise ist jedoch aus Sicht von Experten nicht der alleinige Grund für die stagnierende Entwicklung.

„Überfällige Reformen in Angriff zu nehmen, die Attraktivität des Standorts Deutschland durch die Schaffung von größeren Freiräumen zu stärken, das waren die erklärten Ziele der großen Koalition zu Beginn der Legislaturperiode“, erklärte Dr. Eckart John von Freyend, Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA) aus Berlin gegenüber dem Portal euroforum.de, „doch die Bilanz fällt aus Sicht der Immobilienwirtschaft eher enttäuschend aus.“

Von Freyend nennt Gründe für diese Ernüchterung. „Es ist festzustellen, dass die Immobilienwirtschaft unangemessen belastet wird“, so der Immobilienexperte, „damit wird ein folgenschwerer Trend der Politik der letzten Jahre fortgesetzt.“ Zu diesen belastenden Faktoren gehören nach Ansicht von Freyends u. a. die Verlängerung der Spekulationsfrist von zwei auf zehn Jahre, die Abschaffung der Eigenheimzulage, die mehrfache Reduktion und schließlich Abschaffung der degressiven AfA für Neubauten und die Verlängerung der Abschreibungsperiode für Baudenkmäler und Immobilien in Sanierungsgebieten.

„Die Immobilienwirtschaft ist eine Schlüsselbranche für die deutsche Wirtschaft“, so von Freyend weiter, „viele Ziele der Gesellschaft, beispielsweise lebenswerte Städte, ein wachsendes Wohnungsangebot und der Klimaschutz, sind ohne Immobilien und ihre Eigentümer nicht zu realisieren. Deshalb erwartet der ZIA von der Politik langfristige, verlässliche und ordnungspolitisch ausgewogene Rahmenbedingungen und den Abbau unnötiger Regulierungen und Interventionen.“

Auf die politische Agenda der nächsten Legislaturperiode gehört nach Meinung von Dr. Eckart John von Freyend u. a. die Nachbesserung des 2007 eingeführten REIT-Gesetzes. „Der Beschluss dieses Gesetzes war ein wichtiger Schritt“, sagte von Freyend, „aber sein Anwendungsbereich muss auf Bestandsimmobilien ausgedehnt werden. Es ist schon paradox, dass ausländische REIT´s in deutsche Wohnbestände investieren dürfen, deutsche REIT`s jedoch nicht.“ Auch die Nachbesserung der Zinsschranke hält von Freyend „für die Immobilienwirtschaft überlebensnotwendig.“ Sie trifft Bauträger, Projektentwickler, Bestandshalter und alle anderen Unternehmen, die mit hohem Fremdkapital-Einsatz operieren, besonders hart.

Nachbesserungsbedarf sieht ZIA-Präsident von Freyend auch bei der Erbschaftssteuerreform. Diese Reform ist nach Ansicht des Experten mit „korrekturbedürftigen Mängeln in Kraft getreten“. Unternehmen, die vorwiegend Gewerbeimmobilien vermieten, werden im Gegensatz zu den Wohnungsunternehmen nicht verschont. Der Gesetzgeber begründet allerdings die Verschonung für Wohnungsunternehmen damit, dass diese Unternehmen in nicht unerheblichem Maß Arbeitsplätze zur Verfügung stellen. Ein Argument, das Kritiker nicht gelten lassen wollen. So gibt es in Deutschland rund 200.000 Unternehmen, die Wohnungen und Gewerbeimmobilien vermieten. Von diesen Unternehmen vermieten 32 Prozent Wohn- und 68 Prozent Gewerbeimmobilien. Von den in der Immobilienwirtschaft tätigen Personen entfallen rund 58 Prozent auf Unternehmen, die auch Gewerbeimmobilien vermieten. „Die Ungleichbehandlung, von Unternehmen, die Gewerbeimmobilien vermieten“, so von Freyend, „ist also durch nichts gerechtfertigt.“

Aus Sicht von Immobilienexperten muss die nächste Bundesregierung zudem private Investitionen fördern, um die Konjunktur anzukurbeln. „Davon“, ist von Freyend überzeugt, „wird der Erfolg der nächsten Regierung maßgeblich abhängen.“ Die Immobilienwirtschaft bietet dazu zwei wirksame Ansatzpunkte. Es ist dies zum einen das Anschieben energetischer Sanierungen durch ein geeignetes Steuer- und Mietrecht und um anderen eine stärkere Beteiligung der privaten Wirtschaft an der Umsetzung von infrastrukturellen Maßnahmen.

Für die kommende Bundesregierung wird der Klimaschutz zu den Hauptaufgaben gehören. „Bislang ist es nicht gelungen, ausreichende Anreize für gebäudebezogene Investitionen in den Klimaschutz zu schaffen“, kritisiert Dr. Eckart John von Freyend in einem Beitrag bei euroforum.de, „nur ein Bruchteil des Bestands wurde energetisch saniert.“ Um nun das dringend benötigte private Kapital zu mobilisieren, erscheinen dem ZIA steuerliche Anreize als Königsweg. Der Ausschuss empfiehlt daher Sonderabschreibungen für energetische Sanierungsmaßnahmen nach dem Vorbild der Denkmalschutz-AfA. Hier können Steuerpflichtige in den ersten acht Jahren bis zu neun Prozent der Kosten für Modernisierungsmaßnahmen absetzen, in den folgenden Jahren sind es ca. sieben Prozent. Eine ähnliche Regelung bei der energetischen Sanierung von Wohn- und Gewerbeimmobilien würde nicht nur dem Klimaschutz dienen, sondern auch die Schaffung neuer Arbeitsplätze begünstigen. „Insbesondere die lokale Bauwirtschaft, aber auch beratende Ingenieure und Architekten“, glaubt von Freyend, „würden von dm für energetische Investitionen mobilisierten Kapital profitieren.“

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