Wohnungsmarkt 2009 in Deutschland – Mietpreisindex oder Staffelmiete
Der Trend ist eindeutig: Die Wohnungsmieten und die Nebenkosten steigen im Jahr 2009. Dabei sind Mietpreiserhöhungen in Großstädten höher ausgefallen als in Mittel- und Kleinstädten. Die Nettokaltmieten stiegen im letzten Jahr durchschnittlich um ein Prozent. In Städten mit einer Größenordnung von mehr als 100.000 Einwohnern sind die Mieten teilweise sogar um zwei bis drei Prozent gestiegen. Dabei werden Angebot und Nachfrage als Gründe angeführt. Ein eindeutiger Trend ist, dass Stadtwohnungen wieder beliebter sind. Das gilt für die junge Generation genauso wie für die Senioren. Die höchste durchschnittliche Wohnungsmiete wird in München gefordert. Mit 9,70 Euro pro Quadratmeter wird eine 70 Quadratmeter große Wohnung in mittlerer Lage angeboten. Gleich dahinter agiert Stuttgart mit 8,70 Euro. Am günstigsten liegt Berlin. In Berlin wird der durchschnittliche Mietpreis laut Mietspiegel Berlin miti 5,90 Euro pro qm angesetzt. Klar ist, der Mietpreisindex für 2009 wird und ist angestiegen. Auch in anderen Großstädten wie Hamburg oder München hat der durchschnittliche Preis angezogen.
Er ist in Deutschland für Vermieter und Mieter gleichermaßen wichtig. Entsprechend der allgemeinen Marktentwicklung können Eigentümer die Miete in regelmäßigen Abständen anpassen. Doch hat der Gesetzgeber hierfür recht enge Grenzen gesetzt. Im amtlichen Mietspiegel von Städten, die dafür infrage kommen, sind 326 deutsche Städte mit mindestens 20.000 Einwohnern vermerkt und vergleichbar. Hier werden Wohnungen fünf verschiedener Baujahre in durchschnittlicher Lage gegenübergestellt, die 65 Quadratmeter Grundfläche haben. Auch ist der Mietpreisindex als Beweismittel vor Gericht unerlässlich. Dabei bildet er für den Vermieter eine Richtschnur für anstehende Mieterhöhungen beziehungsweise Mietfestsetzungen, und der Wohnungssuchende erhält durch den Mietpreisindex Auskunft über das Preisgeschehen. Ebenso hat er sich für Sanierungs- und Neubaumaßnahmen und deren Kalkulation sowie die Höhe der Investitionssumme als Renditerechner bewährt. Man unterscheidet in Deutschland zum Mietpreisindex noch die Staffelmiete. Bei Staffelmietverträgen wird bei Beginn des Mietvertrages festgelegt, wie sich der Mietpreis in Zukunft entwickelt – die zu zahlende monatliche Miete zum Zeitpunkt der Erhöhung in Euro und Cent. Eine pauschale prozentuale Erhöhung ist nicht ausreichend.
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